Von: Joachim Lindenberg <****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">****************@lindenberg.one>
Gesendet: 16.04.2021 08:38
An: <datenschutz@unitymedia.de>
Betreff: Ihre Schreiben vom 1.4.2021 und 8.4.2021 - Kundennummer *********

 

Sehr geehrte ***********,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 1.4.2021 und 8.4.202.

Da Sie die in Artikel 12 (3) vorgesehene Frist nicht eingehalten haben, habe ich Beschwerde beim BfDI einreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">****************@lindenberg.one>
Gesendet: Friday, 19 February 2021 15:46
An: datenschutz@unitymedia.de
Betreff: AW: Ihre Anfrage an Vodafone

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Auskunft vom 21.01.2021. Leider muss ich feststellen, dass Sie meiner Meinung nach unvollständig ist und damit nicht Art 15 DSGVO entspricht.

Ich vermisse sowohl die Ausführungen nach Art 15 (1) als auch Kopien nach Art 15 (3) von:

In Ihrer Darstellung nach Art 15 (1) erwähnen Sie die folgenden Datenkategorien:

jedoch vermisse ich dazu konkretere Angaben und die Kopie nach Art 15 (3) oder eine „Negativ-Auskunft“ dass keine Daten gespeichert sind.

Am Ende Ihres Schreibens erwähnen Sie noch die „Kontakthistorie & erteilte Arbeitsaufträge“ bleiben aber eine vernünftige Kopie schuldig, denn was ich dort sehe ist nicht wirklich nachvollziehbar, also muss ich unterstellen dass „meine Sicht“ unvollständig ist. Auch kann ich andere Informationen im Kundencenter nicht mit den Daten in Ihrer Auskunft verknüpfen, also haben Sie wohl Informationen „übersehen“.

In den Datenschutzhinweisen Ihrer Auftragsbestätigung erwähnen Sie:

Auch für diese Daten fehlen alle Angaben nach Art 15 (1) und (3) in Ihrer Auskunft. Und ob dann immer ein berechtigtes Interesse gegeben ist, kann man wahrscheinlich unterschiedlich bewerten.

Ihre Angaben zur Speicherdauer sind mir zu wenig konkret. Da sollten Sie konkreter werden. Ich gehe davon aus, dass Sie einige Daten nach kurzer Zeit löschen, andere 10 Jahre aufbewahre – nur welche? Ich will auch klar sagen, dass ich eine Zuordnung von konkreten Informationen oder Merkmalen in der Kopie nach Art 15 (3) und Ihren Angaben nach Art 15 (1) erwarte, ansonsten sehe ich das Transparenzgebot in Art 5 nicht erfüllt.

Last but not least: die DSGVO fordert in  Art 15 (3) Satz 3 eine elektronische Kopie, keine auf Papier.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">****************@lindenberg.one>
Gesendet: Tuesday, 19 January 2021 16:37
An: kundenservice@unitymedia.de; datenschutz@unitymedia.de
Betreff: AW: Ihre Anfrage an Vodafone

 

Sehr geehrte ***********, Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

 

Von: kundenservice@unitymedia.de <kundenservice@unitymedia.de>
Gesendet: Monday, 18 January 2021 08:01
An: ****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">******
@live.de
Betreff: Ihre Anfrage an Vodafone

 

 

 

 

Ihre Kundennummer:

*********

Serviceadresse:

Heubergstr. 1a

 

76228 Karlsruhe

 

Lieber Herr Lindenberg,

 

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail und meine Zwischenmeldung vom 06.01.2020. Bitte entschuldigen Sie die ungewohnt lange Bearbeitungszeit.

 

Inzwischen habe ich Rückmeldungen von unseren Fachabteilung erhalten.

 

Bei der E-Mail-Adresse: ****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">****************@lindenberg.one handelt es sich um eine Adresse mit einer Domainkennung, die systemseitig nicht hinterlegt werden kann.

 

Unser System kann aktuell nicht dafür angepasst werden. Im Hintergrund erfolgt eine festgelegte Prüfung, von bekannten Domainkennungen. Ob und ggf. eine Systemanpassung erfolgt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht zusagen.

 

Zu den Einschränkungen beim Portforwarding über die Vodafon Station erhielt ich folgende Rückmeldung:

 

Betroffen sind die Ports 80, 443 und 53. Die angegebenen Ports sind seitig an der Vodafon Station gesperrt. Sie möchten bitte die anderen freien, funktionierenden Ports verwenden. Bei einer FRITZ!Box sollten die Ports nicht gesperrt sein.

 

Sie als zufriedenen Vodafone-Kunden betreuen zu dürfen ist unser Wunsch.

 

Es kann sein, dass wir Sie zu einer Zufriedenheitsbefragung einladen – wenn Sie uns dies erlaubt haben. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme, denn Ihre Stimme ist uns wichtig.

 

Freundliche Grüße

 

***********

Vodafone-Team

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sind gern für Sie da:

 

www.unitymedia.de/kontakt

www.unitymedia.de/hilfe_service/

 

Vodafone BW GmbH

Postfach 90 01 31

75090 Pforzheim

 

Vodafone BW GmbH | Aachener Str. 746-750 | 50933 Köln

Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 83533 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt ID DE 251 338 951

Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender) | Anna Dimitrova | Bettina Karsch | Andreas Laukenmann | Gerhard Mack | Alexander Saul

 

E-Mail-Empfänger: ****cted" aria-description="geschwärzter Inhalt" role="presentation">****ctedinner">******@live.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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